Der Wald zählt zu den besten Klimaschützern der Welt – wenn man ihn nachhaltig und zeitgemäß bewirtschaftet. Im Rahmen des Projekts „(Z)Eichen setzen“ wurde dies bewusst gemacht. Das angenehme Klima im Wald schätzen viele Menschen vor allem in den wärmeren Jahreszeiten. Damit man im Wald auch in Zukunft so richtig durchatmen kann, sei einem aber seine „Hausordnung“ ans Herz gelegt.
1. Betreten erlaubt?
Grundsätzlich darf jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn die/der WaldeigentümerIn seine Flächen gesperrt hat.
Mehr dazu ...
2. Ganz Ohr sein
Eine leichte Windböe in den Bäumen, das Zwitschern der Vögel, die eigenen Schritte am Boden: Im Wald erwartet einem eine Vielzahl an Geräuschen. Damit man diese gut wahrnehmen kann – und auch aus Respekt den Bewohnern gegenüber – verhält man sich ruhig.
3. Beobachten ja, zerstören nein
Die Flora und Fauna ist eine Augenweide und die darf man auch genießen. Aber bitte keine Äste, Zweige etc. abbrechen, weil das den Pflanzen schadet! Und: Das Anritzen von Bäumen ist verboten, weil jeder Schnitt eine Wunde für den Baum ist, über die er von Schädlingen befallen werden kann.
4. Privatsphäre respektieren
Genauso wie man in der eigenen Wohnung nicht möchte, dass jemand in seinen Sachen stochert oder private Räume betritt, gilt auch im Wald: Auf den Wegen bleiben, nicht im Dickicht herumirren und die Lebensräume der Tiere und Pflanzen respektieren. Gerade das Dickicht am Boden beherbergt viele Lebewesen und würde durch das Betreten der Menschen zerstört werden.
Wichtig: Hunde im Wald immer an die Leine!
5. Dem Klimaschutz nicht schaden
Durch die Bewirtschaftung, also das Ernten und Pflanzen der Bäume, behält der Wald seine wichtige Klimaschutz-Funktion und der Kohlenstoff bleibt langfristig gebunden. Umso wichtiger ist es daher, bei Waldarbeiten nicht zu stören und Sperrflächen zu respektieren. Auch darf man Flächen mit Bewuchs, der noch niedriger als 3 Meter ist, nicht betreten („Wieder- und Neubewaldungsflächen“).
6. Naschen erlaubt
Wenn man dabei nichts zerstört und es der/die WaldbesitzerIn nicht verbietet, darf man Pilze, Beeren, Kastanien etc. für den Eigengebrauch sammeln. Grundsätzlich gehören diese aber dem/der WaldbesitzerIn und diese bzw. dieser hat auch das Recht, das Sammeln bzw. Pflücken zu untersagen.